Satzungsänderung

Liebe Vereinsmitglieder,
bei der Jahreshauptversammlung 2015 wurde eine Satzungsänderung beschlossen, über wir Sie / Euch hier informieren möchten:

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§2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
I.  Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports.
IV. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

§24 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.
Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. Für den Fall der Auflösung bestellt die Jahreshauptversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Einrichtung im Sportbereich oder an die Stadt Rodenberg, die das Vermögen unmittelbar für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden haben.

Neu:
§2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
I. Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports.
Der Zweck wird verwirklicht durch regelmäßiges Training und Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren.
Es wird ein Vereinsheim für die sportlichen Zwecke unterhalten. (Duschen, Umkleide).
IV. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§24 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.
Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. Für den Fall der Auflösung bestellt die Jahreshauptversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Einrichtung im Sportbereich oder an die Stadt Rodenberg, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden haben.

Die aktualisierte Satzung steht hier in Kürze im Bereich Dokumente bereit. Wir werden hier darüber informieren!

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

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